Helle Aufregung herrschte bei den Anlegern der vier geschlossenen Fonds der Fondax/Aktona – Gruppe. Hatten sie doch denkbar kurzfristig eine Einladung zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung erhalten, auf der die Auflösung (Liquidation) der vier Fondsgesellschaften FCM beschlossen werden sollte.
Auflösung der vier Fondsgesellsschaften FCM (vormals Fondax) braucht doch nicht: Capital Management KG, FCT (vormals Fondax) Capital Trust KG, FCS Capital Select KG und Aktona Premium Select KG.
Nun erfolgte völlig überraschend die Kehrtwende. Nachdem Röhlke Rechtsanwälte bereits am Abend des 17. Juli 2014 Gerüchte für eine Absage der Versammlungen zugetragen wurden, wurde diese am 18.07.2014 dann doch durchgeführt. Allerdings: den verdutzten Anlegern wurde auf den Versammlungen mitgeteilt, eine Auflösung sei doch kein Thema mehr.
Noch eine Woche zuvor hatte es geheißen, die Auflösung sei erforderlich, weil keine Verwahrstelle für das Vermögen der Gesellschaften gefunden werden konnte und zudem durch das neue Kapitalanlage-Gesetzbuch KAGB die Gesellschaften mit außerordentlichen Kosten belastet würden.
Auf der Versammlung wurde den Anlegern dagegen mitgeteilt, die Verträge mit einem Verwahrer könnten am Montag dem 21.7.2014 geschlossen
werden.
Eine Auflösung sei deshalb nicht mehr erforderlich!
Über die wahren Hintergründe des „Hin und Her“ kann nur spekuliert werden. Vieles spricht dafür, dass sich bei der Geschäftsführung der Fondsgesellschaften und bei dem Hintermann Peter Laich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass etwaige Auflösungsbeschlüsse anfechtbar gewesen wären. Die Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen sind den Anlegern sehr kurzfristig zugegangen, woraus sich die Anfechtbarkeit hätte ergeben können.
Die ordnungsgemäße Ladung der Gesellschafter ist Voraussetzung der Wirksamkeit möglicher Beschlüsse. Dies hätte der Geschäftsführung, die sich nach eigenen Angaben durch Spezialisten hat beraten lassen, eigentlich bekannt sein müssen.
„Die Fonds der Aktona/Fondax-Gruppe haben ein Emissionsvolumen von ca. 80 Mio €. Diese enorme Summe ist einer Geschäftsführung anvertraut, die offensichtlich nicht einmal in der Lage ist, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung zur eigenen Auflösung einzuberufen. Spätestens dieses Kasperletheater rund um die Gesellschafterversammlung sollten Anleger nutzen, um über die Kapitalanlage einmal nachzudenken“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei Dutzende enttäuschter Anleger betreut.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Kanzlei Röhlke unter 030.71520671