Sie sind Vermittler und haben den Stempel des Täters, der unwissende Anleger zu einer Anlage überzeugt hat? Doch die Welt ist nicht nur in Gut und Böse einzuteilen, sind die Vermittler wirklich die schuldigen Täter oder gehören Sie auch zu einem Opferkreis?
Aus vielen Gesprächen, Beweisaufnahmen und Kontakten mit Vermittlern und Anlegern der Aktona/Fondax-Produkte haben RÖHLKE Rechtsanwälte erfahren, dass häufig neben den Anlegern auch die Vermittler als Opfer der Hintermänner und Profiteure der Fondax/Aktona-Produkte anzusehen sind.
Kann diese Sichtweise stimmen? – Wie sieht es hinter den Kulissen aus?
Vielfach scheinen die Vermittler von den Initiatoren, Anbietern und Vertriebsgesellschaften mit der Aussicht auf Provision geködert worden zu sein, ohne in den Produktschulungen ausreichend über die wahren Hintergründe der Beteiligung als Treugeber an einer PublikumsKG der Fondax / Aktona – Gruppe aufgeklärt worden zu sein. Im Einzelfall gibt es sogar Hinweise darauf, dass in den Schulungen falsche Informationen darüber erteilt wurden. Vermittler berichten, die Produkte seien als Altersvorsorge und teilweise unter Verweis auf in Wahrheit nicht existente Rückgewährgarantien als sicher angepriesen worden.
In bestimmten Fällen berichten Vermittler, sie seien dazu aufgefordert worden, den Anlegern die Auflösung und Kündigung bestehender Altersvorsorgeprodukte nahe zu legen, damit das so frei werdende Kapital in die vermeintlich „bessere“ Altersvorsorge der Fondax / Aktona-Produkte investiert werden konnte.
Vermittler vermitteln oftmals im privaten und sozialen Umfeld
Da die Akquisetätigkeit eines Vermittlers im Rahmen eines Strukturvertriebes in vielen Fällen im Bekannten- und Verwandtenkreis beginnt, hatte dies für die Vermittler, die wie vorgehend geschildert geschult worden waren, zur Folge, dass sie unter Umständen die Altersvorsorge ihrer eigenen Familie und Freunde zur Kündigung brachten, um das so freiwerdende Kapital in Beteiligungen der Fondax / Aktona – Beteiligungsgesellschaften zu investieren.
Später mussten die Vermittler ihren Familien und Freunden erklären, weshalb das zuvor sicher in Altersvorsorgeprodukten angelegte Kapital plötzlich den Verlusten einer Publikumskommanditgesellschaft ausgesetzt war und weshalb die Beteiligung an der Publikumskommanditgesellschaft und somit der Zugriff auf das Geld erst zum Ablauf der jeweilig festgelegten Mindestlaufzeit möglich sein sollte. Vor allem wollten die so Geschädigten selbstverständlich wissen, warum ihnen der Vermittler hierüber nichts gesagt hatte, obwohl man miteinander bekannt war. Die Enttäuschung wiegt in diesen Fällen auf beiden Seiten besonders schwer.
Hilfe für betroffene Vermittler
Vermittler die sich dergestalt durch die Initiatoren und Profiteure bzw. Vertriebsgesellschaften getäuscht fühlten, wandten sich bereits verschiedentlich an Röhlke Rechtsanwälte, um nach Möglichkeiten zu suchen, den entstandenen Schaden zu begrenzen. Der Hinweis an die Vermittler musste dann lauten, den Kunden, Angehörigen und Freunden reinen Wein einzuschenken, um das angeschlagene Vertrauensverhältnis nicht noch weiter zu schädigen.
Vermittler haften
Sofern die geschädigten Anleger und ihre Familien sich dann an einen Anwalt wenden, wird dieser die Anleger über die Möglichkeit einer Vermittlerhaftung informieren müssen. Da die Erfahrung aber zeigt, dass Vermittler nur selten wirtschaftlich ausreichend leistungsfähig sind, um mehrere geprellte Anleger zu entschädigen, müssen im Interesse der Geschädigten alternative Möglichkeiten erörtert werden. Eine Versicherung ist meist nicht vorhanden. In einem solchen Falle ist, auch aufgrund des Hintergrundwissens über die Schulungen und andere Einzelheiten des Kapitalanlagenvertriebes, der Vermittler als Zeuge für den Anleger möglicherweise wertvoller als er es als Gegner ist. Auch hierüber sind die Anleger zu informieren. Der Vermittler kann dann notwendige Schützenhilfe geben, um – im Falle einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen – gegen Gründungsgesellschafter oder sonstige Haftungspartner vorzugehen.
Darüber hinaus bleibt so das Vertrauensverhältnis zum Anleger möglicherweise intakt.