Mit Endurteil vom 28.07.2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Vermittler der ruinösen Beteiligung an der „Alag Automobil AG & Co. KG“ (ALAG) zu Schadenersatz gegenüber einem von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger verurteilt. Hintergrund war, dass der Emissionsprospekt der ALAG in wesentlichen Punkten fehlerhaft war und nach Mitteilung des Kapitalanlagenberaters der Beratung zugrunde lag.