FCT Capital Trust GmbH & Co. KG (ehemals Fondax): Gründungsgesellschafter Peter Laich zur Zahlung verurteilt – Landgericht München I hält Anlegerklage für schlüssig
Mit Urteil vom 05.12.2013 hat das Landgericht München I den Gründungsgesellschafter der FCT Capital Trust GmbH & Co. KG (ehemals Fondax), Herrn Peter A. Laich, zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. Der Kläger hatte geltend gemacht, Herr Laich sei als Initiator und Hintermann der „Fondax“-Gruppe für irreführende Werbe- und Informationsmaterialien verantwortlich, die die Beteiligung grob verharmlosen und falsch darstellen.
Insbesondere eine auf einem Flyer des Beteiligungsangebotes enthaltene angebliche Beitragsrückgewähr und eine mögliche monatliche Verrentung des Vertragsguthabens stellten nach Ansicht des Klägers kapitale Falschinformationen dar, die letztlich zu einer Haftung des Hintermannes führen müssten. Laich, der sich im schriftlichen Vorverfahren nicht bei Gericht gemeldet hatte, wurde im Wege des sogenannten Versäumnisurteiles verurteilt.
Warum Versäumnisurteil?
„Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn der Prozessgegner sich nicht oder nicht rechtzeitig bei Gericht meldet. Es ist also wie ein Fußballspiel, bei dem die gegnerische Mannschaft nicht auftaucht. Das heißt aber nicht, dass das Gericht nicht die eingereichte Klage auf die sogenannte Schlüssigkeit hin überprüft, also darauf, ob die in der Klage behaupteten Tatsachen grundsätzlich geeignet sind, ein entsprechendes Urteil in rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen. Hier hielt das LG München I den Vortrag in der Klageschrift für ausreichend, eine Verurteilung des Herrn Laich darauf zu stützen, “ teilt der Berliner Rechtsanwalt Christoph Hentze mit, der für RÖHLKE Rechtsanwälte die Fondax-Verfahren betreut.
Bereits zuvor hatten mehrere Kammern des Münchener Landgerichts die Prospekte und der Flyer der FCT GmbH für fehlerhaft beurteilt. Die Darstellungen der Beitragsrückgewähr und der Verrentungsmöglichkeit sind derart anlegertäuschend, dass die Gründungsgesellschaften bereits mehrfach in die Haftung genommen wurden und jetzt erstmals auch der Initiator und Hintermann Peter A. Laich.
Anleger tappen im Dunkeln
„Die wenig transparente Informationspolitik der Fondax-Gruppe sorgt für erhebliche Verunsicherung in der Anlegerschaft. Viele Anleger fallen aus allen Wolken, wenn man ihnen erläutert, dass eine Beitragsgarantie und eine Verrentung des Auseinandersetzungsguthabens möglicherweise gesetzwidrig sind und von Anfang an niemals hätte versprochen werden dürften. Viele Anleger hätten in Kenntnis der wahren Umstände der Kapitalanlage niemals unterzeichnet. Daher wächst die Besorgnis der betroffenen Anleger und diese suchen nach Möglichkeiten um den Schaden weiter einzugrenzen“, meint Rechtsanwalt Hentze. Diesen Anlegern ist gut geraten und empfohlen den Gang zum qualifizierten Rechtsanwalt auf sich zu nehmen, um der Entwicklung nicht weiter hinterher zu schauen.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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