Beratungsfehler: Betroffener Anleger wurde über die Risiken des Aktona Premium Select-Fonds nicht aufgeklärt
Mit Urteil vom 15.12.2014 hat das Landgericht München I einen von der Berliner Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz von über 40.000,00 € gegenüber den Gründungsgesellschaftern der AKTONA PREMIUM SELECT GMBH & CO. KG zugesprochen. Die FBT Beteilgungstreuhand GmbH und die Aktona Vermögensverwaltungs GmbH müssen sich nach diesem Urteil die Beratungsfehler des eingesetzten Vermittlers bei der Begründung der Beteiligung vollständig zurechnen lassen. Dieser hatte die Anleger nach erfolgter Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung informiert.
Beratungsfehler nachgewiesen: Fehlerhafte Aufklärung über Risiken der Beteiligung
Das Landgericht München I kam zu dem Entschluss, dass über die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung, insbesondere auf ein bestehendes Totalverlustrisiko bei dem fraglichen Fond nicht informiert wurde und der Vermittler der Beteiligung ganz im Gegenteil als besonders sicher dargestellt hatte. Ebenso wenig hatte der Zeuge zutreffend darauf hingewiesen, dass die von ihm in Aussicht gestellten Auszahlungen des Fonds an den Anleger möglicherweise als nicht gewinngedeckte Entnahmen nach dem Gesetz zurückzuzahlen sind, wenn die Gesellschaft in eine Krise gerät. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 04.12.2014 – III ZR 82/14) ist aber über genau dieses Risiko Aufklärung zu leisten.
„In der Beweisaufnahme hatte der Vermittler sogar noch angegeben, eine Schulung über das Programm von dem Initiator Peter Laich persönlich bekommen zu haben und das in den Räumlichkeiten der Baader Bank AG. Schon die Auswahl des Schulungsortes habe für den Anlagenberater für Seriösität gebürgt. Auf diesen Veranstaltungen sei es allerdings überhaupt nicht um Risiken der Kapitalanlage gegangen oder aber darum, dass möglicherweise die Entnahmen zurückzuzahlen seien. Vielmehr sei von den Schulungsleitern darauf hingewiesen worden, dass die Vergangenheitsrendite des Kapitalanlagenmodells sehr gut gewesen sei und das Produkt eine eierlegende Wollmilchsau sei. Schulungen wurden auch abgehalten von dem seinerzeitigen Mittelverwendungskontrolleur. Schon diese enge Verzahnung von Mittelverwendungskontrolle und Vertriebsveranstaltung lässt unserer Ansicht nach das Produkt als höchst riskant erscheinen, “ meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat.
Fazit: Für Anleger von Beteiligungen der Fondax/Aktona-Gruppe besteht Hoffnung Ansprüche auf fehlerhafte Beratung geltend zu machen
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke teilt mit, dass die Mittelverwendungskontrolle bei der Aktona Premium Select GmbH & Co. KG im Übrigen von den selben Rechtsanwälten und Steuerberatern übernommen wurden, die auch die beiden Gründungsgesellschafter in den nunmehr entschiedenen gerichtlichen Verfahren vertreten haben. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hat große Bedenken, ob der Mittelverwendungskontrolleur bei dieser Einbindung in den Ablauf der Fondsgeschäfte seine Kontrollpflichten noch unabhängig wahrnehmen kann.
Anleger von Beteiligungen der Fondax/Aktona-Gruppe sollten bei Unklarheiten oder Fragen zur Ihrer Beteiligung kompetenten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, denn wie dieser Fall verdeutlicht, besteht Hoffnung für geschädigte Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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